Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages (AGB)

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

 

1.1. Ärztliche Verordnung

 

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. 

 

Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung

beinhalten.

 

Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies sofort mit.

 

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

 

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

 

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

 

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie unter Umständen eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung (aktuelle Ausnahmen: ÖGK, BVA). Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

 

1.4. Befunde

 

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

 

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

 

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

 

Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

 

Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …

Wohin? –> Behandlungsziel

Was? –> Maßnahmen der Behandlung

Wann? –> Behandlungstermine

Wie lange? –> Behandlungsdauer

Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz

Bis wann? –> Behandlungsumfang

Wie viel? –> Kosten der Behandlung

 

2.2. Ihre Behandlung

 

Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

 

2.3 Betreuung in der Gruppe

 

Ich biete zwei unterschiedliche Arten von Gruppen an. Je nach Art der Gruppe trainieren alle Teilnehmerinnen die selben oder aber individuell auf die Person abgestimmte Übungen. Nähere Informationen zum Ablauf der Gruppen, sowie die Kosten, etc. finden Sie auf dieser Homepage. 

 

2.4. Grundsätze der Behandlung

 

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

 

Wissenschaft: Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.

 

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

 

2.5. Dokumentation

 

Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet.  Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

 

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

 

3.1. Höhe der Kosten

 

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von mir zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und erscheinen auf meiner aktuellen Website.

 

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einer Gruppe nur als „Paket“ gebucht werden kann. Die Kosten unterscheiden sich je nach Art der Gruppe und können im Fall, dass an einzelnen Terminen nicht teilgenommen werden kann, NICHT rückerstattet werden!

 

3.2. Zahlungsmodus

 

Die Bezahlung der Einheiten erfolgt grundlegend nach jeder Einheit. Bei Gruppen erlaube ich mir, die Kosten in voller Höhe in der ersten Einheit in bar einzuheben.

Am Ende Ihrer Behandlungsserie stelle ich Ihnen eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus. Diese können Sie anschließend zur Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse verwenden.

 

Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit mir vereinbaren:

  • Barzahlung
  • Zahlung per Bankomatkarte/Kreditkarte

3.2.1 Sonderfall Bezahlung per Überweisung

 

In Ausnahmefällen kann auch die Zahlung per Überweisung (nach max. je 5 Einheiten) mit mir vereinbart werden. Mit mir vereinbaren Sie auch den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – im Falle der Bezahlung per Überweisung ist er ist der Honorarnote zu entnehmen. 

Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen.

Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 15,–, für die zweite Mahnung auf Euro 25,– und für die dritte Mahnung auf Euro 35,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

 

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

 

Ich begleite Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -massnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich  Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

 

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

 

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen . Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

 

6. Wann endet die Behandlung?

 

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

 

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

 

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung (und eventuell chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung) – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Bei Bedarf berate ich Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.